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Existenzgründungsförderung

Bund und Länder unterstützen Existenzgründungen durch Darlehen und Zuschüsse.

Beratungsförderung

Vor der Gründung: Für die Beratungskosten stellen die Bundesländer Zuschüsse zur Verfügung. Informationen dazu bieten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Förderinstitution (i.d.R. Investitionsbank) des Bundeslandes.

Nach der Gründung: Der Bund und der Europäische Sozialfonds (ESF) stellen über das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) Zuschüsse für Beratungs- und Coachingleistungen zur Verfügung.[1] Im ersten Unternehmensjahr, insbesondere im Falle einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, gilt unter diesem Titel ein besonderer Fördersatz. Weitere Regelungen gelten für die ersten 5 Unternehmensjahre. Insbesondere können Zuschüsse aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe“ beantragt werden. Informationen zu beiden Programmen stehen in der Förderdatenbank des Bundes.

Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Einrichtungen eines Warenlagers, Kautionen, Werbemaßnahmen und weitere Investitionen, die für den Start in die Selbständigkeit notwendig sind, stellen Bund und Länder Darlehen zur Verfügung.

Die wichtigsten Darlehen des Bundes sind:

Die Darlehen bieten unterschiedliche Konditionen, die den Start in die Selbständigkeit erleichtern sollen. Zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufzeiten, günstigere Zinsen und teilweise Freistellung von Sicherheiten. Förderdarlehen müssen nach dem Hausbankprinzip immer bei Banken oder Sparkassen beantragt werden. Jährlich informiert die KfW - Bankengruppe in ihrer Publikation „Gründungsmonitor“ über das Gründungsgeschehen in Deutschland, nennt Förderkennzahlen und zeigt Trends von Unternehmensgründungen, wie auch in der Bereitschaft zur Mittelvergabe durch Kreditinstitute auf.

Informationen über die Programme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden.
Quelle: wikipedia