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Existenzgründungszuschuss

Bezieher von Arbeitslosengeld I können für die Dauer von 15 Monaten einen Gründungszuschuss beziehen,
wenn Sie mit der beruflichen Selbständigkeit ihre
Arbeitslosigkeit beenden.
Bezieher von Arbeitslosengeld II können ein
Einstiegsgeld erhalten; es gibt allerdings keinen
Rechtsanspruch darauf.
Quelle: wikipedia