Familienaufstellung
Voraussetzungen zur Listung als Aufstellungsleiter
Es müssen nachgewiesen werden:
- Mindestens 30 Tage Weiterbildung
- Mindestens 10 Tage Gruppenselbsterfahrung
- Mindestens 20 Stunden Einzelselbsterfahrung
- Berufserfahrung
- Alle haben eine mindestens dreijährige Berufserfahrung entweder in dem helfenden Beruf oder in dem Beratungsberuf nachzuweisen.
- Erfahrung mit der Aufstellungsmethode
- Die Weiterbildung in der Aufstellungsarbeit umfasst mindestens die folgenden Bausteine:
- Mindestens 16 Tage Theorie und Methode
- Mindestens 8 Tage Selbsterfahrung
- Mindestens 5 Tage Supervision
- Mindestens 5 Tage Arbeit in Peergruppen
- Mindestens 6 Tage Hospitation bei einem erfahrenen Aufsteller
- Die Weiterbildung in der Aufstellungsarbeit umfasst mindestens die folgenden Bausteine:
Ich finde das ist schon mal etwas, und nach dem durchlaufen dieser Blöcke kann man schon davon ausgehen, daß der AL zumindest ansatzweise weiß, wovon er spricht und was er tut.
Der überwiegende Teil der Klienten will zwar (flapsig ausgedrückt) "nur" daran arbeiten Papa und Mama wieder lieb zu haben und dadurch in den eigenen Handlungen wieder freier werden, aber es kann durchaus ja einmal jemand darunter sein der schwer suizid gefährdet ist, oder ein Vergewaltigungsopfer etc. pp.
Da ist es eben nicht damit getan eine Aufstellung zu machen, sondern da ist intensive Nacharbeit und Betreuung evtl. in Absprache mit behandelnden Ärzten zu leisten.